Hast du das Gefühl, dass deine Arbeit dich krank macht? Du bist nicht allein, und es ist wichtig zu wissen, was du tun kannst. In diesem Guide führen wir dich durch die 7 entscheidenden Schritte, um eine Berufskrankheit anerkennen zu lassen und welche Rechte dir zustehen.
Schritt 1: Verstehen, was eine Berufskrankheit ist
Eine Berufskrankheit ist eine gesetzlich anerkannte Erkrankung, die du infolge der Ausübung einer versicherten Tätigkeit erleidest. Sie muss in der Berufskrankheiten-Liste der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sein.
Wichtige Merkmale einer Berufskrankheit
- Gesetzlich anerkannt: Nicht jede Krankheit ist eine Berufskrankheit. Sie muss offiziell gelistet sein.
- Versicherte Tätigkeit: Deine Arbeit muss unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.
- Schädigende Einwirkung: Es muss nachgewiesen werden, dass die Arbeit zu einem Gesundheitsschaden geführt hat.
Schritt 2: Erkennen der Meldepflichten
Wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht, muss dies gemeldet werden.
Wer ist meldepflichtig?
- Ärzte und Zahnärzte (§ 202 SGB VII): Sie müssen bereits den begründeten Verdacht anzeigen.
- Arbeitgeber: Auch sie sind verpflichtet, den Unfallversicherungsträger zu informieren.
- Krankenkassen: Sie sollen Hinweise an den Unfallversicherungsträger geben.
Tipp: Du kannst deine Erkrankung auch selbst formlos beim Unfallversicherungsträger melden.
Schritt 3: Den Anerkennungsprozess verstehen
Die Anerkennung einer Berufskrankheit erfolgt durch den Unfallversicherungsträger im Rahmen eines Feststellungsverfahrens.
Die drei notwendigen Tatbestände
- Versicherte Tätigkeit: Du musst in einem versicherten Arbeitsverhältnis stehen oder gestanden haben.
- Schädigende Einwirkung: Es muss eine (langjährige) Einwirkung nachgewiesen werden, die deutlich über das Maß der Allgemeinbevölkerung hinausgeht.
- Gesundheitsschaden: Es muss ein ärztlich festgestellter Schaden vorliegen.
Hinweis: Alle drei Punkte müssen im Vollbeweis nachgewiesen werden.
Schritt 4: Wissen, welche Krankheiten anerkannt werden
Die BKV umfasst aktuell 82 anerkannte Berufskrankheiten. Es gibt auch die Möglichkeit der Anerkennung von “Quasi-Berufskrankheiten” durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse.
Mögliche ursächliche Faktoren
- Chemische Stoffe: Metalle, Lösungsmittel, Insektizide.
- Physikalische Einwirkungen: Lärm, Druckluft, Wärmestrahlung.
- Biologische Faktoren: Infektionserreger, Tropenkrankheiten.
- Stäube: Anorganische und organische Stäube.
Schritt 5: Den Verlauf des Verfahrens kennen
Nach der Meldung beginnt der Unfallversicherungsträger mit der Ermittlung des Sachverhalts.
Was passiert dann?
- Kontaktaufnahme: Der Unfallversicherungsträger nimmt Verbindung mit dir auf.
- Ermittlung: Deine Krankheits- und Arbeitsvorgeschichte wird geklärt.
- Gutachten: Es kann ein fachärztliches Gutachten erforderlich sein.
- Entscheidung: Du wirst über das Ergebnis informiert.
Wichtig: Die Dauer des Verfahrens kann variieren, durchschnittlich dauert es aber etwa vier Monate.
Schritt 6: Deine Rechte und Pflichten wahrnehmen
Es ist entscheidend, dass du aktiv mitwirkst und deine Rechte kennst.
Deine Möglichkeiten
- Mitwirkungspflicht: Unterstütze den Unfallversicherungsträger bei der Aufklärung des Sachverhalts.
- Widerspruch: Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du Widerspruch einlegen.
- Klageweg: Bei Ablehnung deines Widerspruchs steht dir der Klageweg vor dem Sozialgericht offen.
Gut zu wissen: Du kannst den Gutachter selbst auswählen. Der Unfallversicherungsträger schlägt dir in der Regel drei Gutachter vor, du kannst aber auch einen eigenen benennen.
Schritt 7: Die Leistungen bei Anerkennung kennen
Wenn deine Berufskrankheit anerkannt wird, hast du Anspruch auf verschiedene Leistungen.
Mögliche Leistungen
- Kostenübernahme: Behandlungskosten und Maßnahmen zur Wiedereingliederung (z.B. Rehabilitation) werden übernommen.
- Rente: Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent erhältst du eine Rente.
- Prävention: Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlimmerung werden eingeleitet.
Seit dem 1. Januar 2021 ist eine Berufsunterlassung für die Anerkennung nicht mehr notwendig.
Häufig gestellte Fragen
Was ist, wenn meine Erkrankung nicht in der BKV-Liste steht?
- Antwort: Es gibt die Möglichkeit, eine Erkrankung “wie eine Berufskrankheit” anerkennen zu lassen, wenn neue medizinische Erkenntnisse vorliegen.
Wer hilft mir, wenn der Unfallversicherungsträger nicht leistet?
- Antwort: Die erforderliche medizinische Versorgung ist in jedem Fall durch deine Krankenversicherung gewährleistet.
Warum werden so wenige Berufskrankheiten anerkannt?
- Antwort: Oft fehlen die notwendigen Nachweise für den Zusammenhang zwischen Arbeit und Krankheit. Dennoch wurden im Jahr 2021 insgesamt 123.626 Berufskrankheiten anerkannt.
Zusammenfassend haben wir dir die 7 entscheidenden Schritte zur Anerkennung von Berufskrankheiten vorgestellt. Es ist wichtig, das Konzept der Berufskrankheit zu verstehen, die Meldepflichten zu kennen und aktiv am Verfahren mitzuwirken. Bei Anerkennung stehen dir Leistungen wie Kostenübernahme und Rente zu. Nimm deine Gesundheit ernst und zögere nicht, die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wenn du weitere Informationen suchst, kannst du die Publikation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hier einsehen. Schau dir auch gerne unseren Artikel über Selbstfürsorge in der Pflege an und erfahre mehr darüber, wie du als Pflegefachkraft gut für dich selbst sorgen kannst.
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