Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen der Talent Group GmbH (Workbee)

AGB “Beero-Empfehlungsprogramm”

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen der Talent Group GmbH (Workbee)

1 Allgemeines

1.1 Unsere Dienstleistung

1.1 Workbee, ein Service der Talent Group GmbH (im Folgenden „Workbee“ oder „wir“), ist eine digitale Karriereplattform für medizinisches Fachpersonal. Wir bieten die Möglichkeit, sich unter Anlage eines persönlichen Nutzerprofils kostenfrei auf der Webseite workbee.de (im Folgenden die “Plattform”) zu registrieren und als Nutzer (nachfolgend „Nutzer“ oder „Sie“) auf der Plattform Ihre Karrierewünsche sowie Ihren Lebenslauf, Ihre Examensurkunde sowie weitere Unterlagen zu hinterlegen (nachfolgend „Suchauftrag“). Die Registrierung kann initiativ oder im Rahmen einer Bewerbung für spezifische Jobangebote erfolgen. Unser Ziel ist es, eine für Sie passende Stelle bei einem neuen Arbeitgeber zu finden und Sie dort zur Bewerbung vorzustellen (nachfolgend „Jobvermittlung“).

1.1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) enthalten die allgemeinen Regeln für die Nutzung sämtlicher im Rahmen der Workbee Dienstleistungen angebotenen Leistungen, welche in Ziffer 5 dieser AGB näher erläutert werden. Eine jeweils aktuelle Fassung der AGB kann jederzeit unter https://workbee.de/agb eingesehen, heruntergeladen, gespeichert oder ausgedruckt werden.

1.1.3 Die aktuelle Datenschutzerklärung von Workbee, mit welcher wir Sie ausführlich über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch Workbee im Zuge der Nutzung unserer Leistungen und unserer Plattform aufklären, kann jederzeit auf der Webseite unter https://workbee.de/datenschutz von Ihnen abgerufen werden.

1.1.4 Unsere Plattform und unsere Leistungen werden im Folgenden zusammen als „Workbee-Dienstleistungen“ bezeichnet.

1.2 Name und Anschrift der Talent Group GmbH

Anschrift:

Landsberger Allee 366

D-12681 Berlin

Website: https://workbee.de

E-Mail: info@workbee.de

Telefon: +49 (0)30-75438742

Gesetzlich Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:

Steffen Biese

Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 186507

1.3 Aufsichtsbehörden

1.3.1 Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlicher Hinsicht ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

2 Leistungsgegenstand

Zwischen Workbee und dem Nutzer kommt, nach Maßgabe der Regelungen von Ziffer 3.2 ein Plattform Vertrag zustande („Plattformvertrag“); Gegenstand des Plattformvertrags ist die Bereitstellung und Nutzung der Workbee-Dienstleistungen über die Plattform.

3 Nutzungsvoraussetzungen

3.1 Allgemeine Voraussetzungen

3.1.1 Die Nutzung der Workbee-Dienstleistungen ist nur natürlichen und volljährigen Personen gestattet. Minderjährige und andere nicht oder nur beschränkt geschäftsfähige Personen sind von der Nutzung der Workbee-Dienstleistungen ausgeschlossen.

3.1.2 Die Nutzung der Workbee-Dienstleistungen setzt die Registrierung des Nutzers unter Anlage eines persönlichen Benutzerkontos (nachfolgend „Account“) auf der Plattform voraus.

3.1.3 Die Nutzung der Workbee-Dienstleistungen setzt weiterhin einen Computer oder ein mobiles Endgerät (wie beispielsweise Smartphone oder Tablet) mit Internetzugang und einer gängigen, aktuellen und funktionsfähigen Browser-Software voraus.

3.2 Registrierung und Vertragsschluss

3.2.1 Pro Nutzer ist nur ein Account gestattet.

3.2.2 Zur Anlage eines Accounts füllen Sie zunächst die von Workbee auf der Plattform bereitgestellten elektronischen Bewerbungsformulare vollständig und wahrheitsgemäß aus. Angegebene Daten sind unter anderem Ihre Job-Präferenzen sowie Kontaktdaten.

3.2.3 Anschließend klicken Sie auf den Button „Senden“ bzw. „Registrieren“. Durch Anklicken dieses Buttons geben Sie ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Plattformvertrages mit uns ab. Mit Anklicken dieses Buttons akzeptieren Sie auch diese AGB und bestätigen, dass Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben.

3.2.4 Mit der anschließend auf der Plattform angezeigten Begrüßung mit Erklärung des nächsten Schrittes nehmen wir Ihr Angebot an. Mit Ihrer E-Mail-Adresse können Sie unter https://workbee.de/login anschließend auf Ihren passwortgeschützten Nutzerbereich auf der Plattform zugreifen und ihre Daten vervollständigen, ändern oder entfernen.

3.2.5 Workbee ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen einen Vertragsschluss mit dem Nutzer abzulehnen.

4 Kommunikation zwischen Ihnen und Workbee

4.1.1 Eines der zentralen Elemente der Workbee-Dienstleistungen ist die Kommunikation zwischen Ihnen und Workbee. Ohne Kommunikation und Abstimmung mit Ihnen können wir die Workbee Dienstleistungen Ihnen gegenüber nicht erbringen. Dabei legen wir viel Wert auf einen einfachen und effektiven Informationsaustausch.

4.1.2 Für den Informationsaustausch zwischen Ihnen und Workbee stehen die in Ziffer 6.2 der Datenschutzerklärung beschriebenen Kontaktwege zur Verfügung, wie beispielsweise Telefon, E-Mail oder SMS. Soweit Sie uns bevorzugte Kontaktwege angegeben haben, berücksichtigen wir diese selbstverständlich bei der Kommunikation mit Ihnen.

4.1.3 In der Datenschutzerklärung finden Sie, über die Angaben in diesen AGB hinaus, weitere Einzelheiten zu den möglichen Kontaktaufnahmen durch Workbee.

4.1.4 Bei Fragen und Anliegen zu dem abgeschlossenen Plattformvertrag oder zu einzelnen Diensten oder Leistungen von Workbee können Sie sich jederzeit gerne auch über die in Ziffer 1.2 genannten Kontaktwege bei uns melden.

5 Workbee-Dienstleistungen

5.1 Vervollständigung Ihres Bewerberprofils

5.1.1 Um die von Workbee angebotenen Workbee-Dienstleistungen optimal nutzen zu können, können Sie jederzeit Ihre Profilinformationen auf der Plattform ergänzen und vervollständigen.

5.1.2 Voraussetzung für die optimale Nutzung unserer Dienstleistungen ist ein möglichst vollständiges Bewerberprofil. Ihre Angaben können Sie über unsere elektronischen Formulare oder direkt auf der Plattform ergänzen. Das Einpflegen Ihrer Daten kann auch durch unsere Recruiter für Sie getätigt werden, wenn Sie ihm die entsprechenden Informationen z.B. telefonisch zukommen lassen. Ihren Lebenslauf sowie weitere Dokumente (z.B. Berufsurkunden) können Sie uns per E-Mail oder WhatsApp zur Verfügung stellen oder direkt auf der Plattform hochladen.

5.1.3 Um eine zeitnahe und effiziente Erbringung der Workbee-Dienstleistungen zu gewährleisten, werden wir mit Ihnen nach erfolgter Registrierung (siehe oben Ziffer 3.2) zum Zweck der Vervollständigung ihres Bewerberprofils in Kontakt treten.

5.1.4 Sie entscheiden selbst, ob Sie ein Bild von sich auf der Plattform hochladen bzw. uns über einen anderen Kontaktweg zukommen lassen.

5.1.5 Die im Rahmen der Vervollständigung des Bewerberprofils angegebenen Daten und Unterlagen werden von Ihnen zur Verfügung gestellt. Workbee ist daher nicht verantwortlich für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit und sichert diese auch nicht zu.

5.3 Jobvermittlung (Festanstellung)

5.3.1 Workbee bietet Ihnen im Rahmen der Jobvermittlung eine kostenlose Vermittlung von Voll- und Teilzeit Positionen in Einrichtungen an, die passende Stellen zur Verfügung stellen. Dabei erfassen wir Ihr Bewerberprofil, um dieses dann passenden Einrichtungen vorzustellen und Ihnen somit mit möglichst geringem Aufwand zu einer neuen Voll- oder Teilzeit Position zu verhelfen.

5.3.2 Voraussetzungen für die Nutzung unseres Dienstes zur Jobvermittlung sind: Die allgemeinen Nutzungsvoraussetzungen nach Ziffer 3.1 sowie ein vollständiges und wahrheitsgemäßes Bewerberprofil nach Ziffer 5.1.

5.3.3 Unsere Recruiter werden Sie, soweit erforderlich, zu der Vervollständigung Ihres Bewerberprofils (soweit nicht schon erfolgt, siehe Ziffer 5.1.3), der Absprache Ihrer Wünsche bzw. Präferenzen und ihres Suchauftrags sowie zum aktuellen Stand des Vorstellungsprozesses und seiner weiteren Koordination kontaktieren. Einzelheiten zur Kommunikation zwischen Ihnen und Workbee finden Sie unter Ziffer 4.

5.3.4 Um sicherzustellen, dass Ihr Bewerberprofil auf eine Stelle einer Einrichtung passt, kann Ihr Bewerberprofil anonym, also ohne Rückschlussmöglichkeit auf Ihre Person, bei einer Einrichtung vorgestellt und von uns mit der Einrichtung besprochen werden.

5.3.5 Um Sie nach erfolgreicher Durchsicht Ihres Bewerberprofils durch unsere Recruiter bei der jeweiligen Einrichtung vorzustellen und ein Vorstellungsgespräch und, soweit erforderlich, einen Hospitationstermin zu vereinbaren, werden unsere Recruiter Ihr vollständiges Bewerberprofil in Abstimmung mit Ihnen der entsprechenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Die Weitergabe Ihres Bewerberprofils erfolgt immer nur mit Ihrer Zustimmung. Unsere Recruiter werden Sie daher vor jeder Weitergabe kontaktieren, um diese mit Ihnen abzustimmen.

5.3.6 Solange Sie die Workbee-Dienstleistungen in Anspruch nehmen und uns nicht mitgeteilt haben, dass Sie gerade keine neuen Empfehlungen wünschen, wird Workbee Sie in angemessenem Umfang kontaktieren und Ihnen neue Stellen vorstellen, die auf Ihren Suchauftrag und Ihre angegebenen Präferenzen passen.

5.3.7 Workbee gibt keinerlei Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der vorgeschlagenen Stellen. Keine der von uns zu den vorgeschlagenen Stellen übermittelten Informationen stellt eine verbindliche Zusage dar.

5.3.8 Workbee schuldet keinen Vermittlungserfolg, insbesondere nicht im Hinblick auf den Abschluss eines Arbeitsvertrages. Ob nach einer Vorstellung ein Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und der jeweiligen Einrichtung, bei der wir sie vorstellen, zustande kommt, liegt im Ermessen der jeweiligen Einrichtung. Workbee übernimmt keine Garantie für den Abschluss eines Arbeitsvertrages.

5.3.9 Workbee erbringt keine Beratungsleistungen hinsichtlich eines zwischen Ihnen und einer Einrichtung zu schließenden Arbeitsvertrags.

5.3.10 Workbee übernimmt keine Haftung für die Wirksamkeit des zwischen Ihnen und einer Einrichtung, bei der wir sie vorgestellt haben, geschlossenen Arbeitsvertrags. Wir haften auch nicht für das Risiko, dass Bewerbungen abgelehnt werden, nicht oder verzögert bearbeitet werden, noch für die Richtigkeit von Dokumenten oder Informationen die Ihnen von der Einrichtung, bei der wir Sie vorgestellt haben, zur Verfügung gestellt werden.

5.3.11 Jegliche Informationen über die Einrichtungen, bei denen wir Sie vorgestellt haben, oder über konkrete Stellen, sind keine Beratungsleistung gegenüber Ihnen, sondern dienen ausschließlich der Erleichterung Ihrer selbständigen Entscheidung in Ihrer Arbeitsplatzwahl, auf die wir keinen Einfluss haben.

5.6 Ende der Nutzung einzelner Dienste

5.6.1 Über einen Kontaktweg Ihrer Wahl (gem. Ziffer 4.1.2) können Sie uns jederzeit mitteilen, dass Sie unseren Dienstleistung der Jobvermittlung nicht mehr wünschen.

5.6.2 Das Ende der Nutzung einzelner Dienste nach vorstehender Ziffer 5.6.1 hat keinen Einfluss auf den Bestand des Plattformvertrags als solchen.

5.7 Meinungsforschung zur Verbesserung unseres Angebots

5.7.1 Um unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern, führen wir gelegentlich Umfragen durch; zum Beispiel, um eine direkte Rückmeldung zu unserer Dienstleistungsqualität nach erfolgreicher oder nicht erfolgreicher Vermittlung/Bewerbung zu erhalten, oder um bessere Stellenvorschläge zu generieren.

5.7.2 Zu diesen Umfragen erhalten Sie von uns jeweils eine Einladung (zu den Kontaktwegen siehe Ziffer 4.1.2). Die Teilnahme an den Umfragen ist freiwillig.

6 Pflichten von Workbee und Erreichbarkeit

6.1 Workbee räumt Ihnen mit Abschluss dieses Plattformvertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform in der jeweils aktuellen Fassung für die Dauer der Laufzeit dieses Plattformvertrags ein. Dieses Nutzungsrecht ist auf eine Nutzung über Ihren Account beschränkt.

6.2 Eine durchgehende Erreichbarkeit der Plattform wird weder geschuldet, noch garantiert. Wir behalten uns vor, den Zugang zur Plattform insbesondere aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen zu beschränken.

6.3 Wir behalten uns vor, die im Rahmen der Workbee-Dienstleistungen kostenlos angebotenen Leistungen einzuschränken oder zu ergänzen. Sofern die in diesen AGB beschriebenen Leistungen in erheblichem Umfang eingeschränkt werden sollen, werden wir uns bemühen, Sie hiervon im Vorfeld in Kenntnis zu setzen.

6.4 Workbee wird die Software der Plattform laufend aktualisieren, erweitern oder verändern, insbesondere um auf veränderte Nutzerinteressen zu reagieren, um technische Fehler zu beheben und neue Funktionen einzuführen. Es besteht kein Anspruch auf Aufrechterhaltung der Software in dem bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt bestehenden Zustand. Workbee behält sich das Recht vor, die Software bzw. die Workbee Dienstleistungen nur für bestimmte Betriebssysteme bzw. nur für bestimmte Versionen von Betriebssystemen anzubieten.

7 Mitwirkungspflichten des Nutzers

7.1 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung seine Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

7.2 Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Plattformvertrags ist es erforderlich, dass der Nutzer relevante Änderungen seiner Daten, insbesondere seiner Registrierungsdaten wie Name, Anschrift und weiterer Kontaktdaten Workbee unverzüglich mitteilt. Der Nutzer kann Workbee solche Änderungen mitteilen, indem er die entsprechenden Daten in seinem Account auf der Plattform aktualisiert. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Nutzer Workbee diese Änderungen über einen Kontaktweg seiner Wahl (nach Ziffer 4.1.2) mitteilen.

7.3 Es ist Nutzern untersagt

7.3.1 die Software der Plattform und die Workbee Dienstleistungen ohne ausdrückliche Genehmigung von Workbee zu anderen Zwecken als zu ihren eigenen, persönlichen, beruflichen Zwecken zu nutzen, insbesondere nicht zu sonstigen gewerblichen Zwecken,

7.3.2 nutzerfremde Accounts ohne ausdrückliche Erlaubnis des jeweiligen Dritten auf der Plattform einzugeben,

7.3.3 Viren, Trojaner, Würmer oder sonstigen Schadcode auf die Plattform zu schleusen oder dies zu versuchen,

7.3.4 die Software der Plattform zu hacken, zu manipulieren oder dies zu versuchen,

7.3.5 Scripts und andere automatisierbare oder teilautomatisierbare Verfahren zur Nutzung der Plattform einzusetzen,

7.3.6 Sicherheitsfunktionen der Plattform bzw. von Workbee zu umgehen oder eine Umgehung dieser zu versuchen.

7.4 Sie sind bei Nutzung der Plattform bzw. der Workbee Dienstleistungen verpflichtet, die für Sie geltenden Gesetze und Vorschriften zu befolgen.

7.5 Es ist Ihnen untersagt, Ihren Account zu vermieten oder anderweitig gewerblich zu nutzen, zu unterlizenzieren oder in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen oder auch die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies wurde von Workbee ausdrücklich erlaubt.

7.6 Sie sind verpflichtet, Ihre Account-Daten und Ihr Passwort geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sie verpflichten sich, die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit Ihrer Account-Daten und Ihres Passworts zu ergreifen, zum Beispiel indem Sie ein sicheres Passwort aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen verwenden und Ihr Passwort regelmäßig ändern. Ist Ihnen Ihr Passwort abhanden gekommen oder stellen Sie fest bzw. hegen Sie den Verdacht, dass Ihre Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen und – sofern möglich – Ihr Passwort unverzüglich ändern.

7.7 Bei einem Verstoß gegen die in dieser Ziffer 7 geregelten Mitwirkungspflichten ist Workbee berechtigt, Ihren Account zu sperren. Entsprechendes gilt bei Vorliegen eines Verdachts auf einen solchen Verstoß bis zur Klärung dieses Verdachts. Stellt sich dieser Verdacht als unbegründet heraus, werden wir Ihren Account umgehend wieder entsperren.

8 Vergütung

8.1 Die Nutzung der in diesen AGB beschriebenen Workbee Dienstleistungen ist für Sie kostenfrei. Wir behalten uns vor, die Workbee Dienstleistungen um zusätzliche kostenlose oder optionale, kostenpflichtige Funktionen zu erweitern.

8.2 Bei Nutzung der Workbee Dienstleistungen können Verbindungs- und Übertragungsentgelte anfallen, die durch den jeweiligen Internetprovider bzw. Mobilfunkanbieters des Nutzers erhoben werden und vom Nutzer zu tragen sind.

9 Laufzeit, Kündigung

9.1 Die Laufzeit dieses Plattformvertrages ist unbefristet und kann durch Kündigung vom Nutzer oder Workbee mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen zum Ende eines Kalendermonats beendet werden, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Laufzeit vereinbart worden ist.

9.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor a) wenn der Nutzer gegen seine Mitwirkungspflichten aus Ziffer 7 verstößt, b) wenn der Nutzer keinerlei direkte Kommunikation mit Workbee wünscht, da in diesem Fall Workbee die Workbee Dienstleistungen nicht mehr im Sinne des Plattformvertrags erbringen kann.

9.3 Sie können den Plattformvertrag beispielsweise kündigen, indem Sie sich über einen Kontaktweg im Sinne von Ziffer 4.1.2 an uns wenden. In Abhängigkeit des gewählten Kontaktwegs behalten wir uns vor, zusätzliche Maßnahmen zur Authentifizierung zu ergreifen. Sofern eine entsprechende Funktion von uns auf der Plattform bereitgestellt wird, können Sie Ihre ordentliche Kündigung auch durch Nutzung dieser Funktion im passwortgeschützten Nutzerbereich der Plattform erklären; dies gilt jedoch nicht für eine Kündigung aus wichtigem Grund.

9.4 Dieser Plattformvertrag und damit Ihr Recht zur Nutzung der Workbee Dienstleistungen endet, vorbehaltlich der Regelungen eines etwaig zwischen Ihnen und Workbee abgeschlossenen Arbeitsvertrags, automatisch und unmittelbar, wenn Sie von Workbee die Löschung aller Ihrer im Rahmen der Plattform gespeicherten Daten verlangen. In diesen Fällen bedarf es keiner ausdrücklichen Kündigungserklärung durch Workbee.

9.5 Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass bei einer Beendigung eines zwischen Ihnen und Workbee etwaig bestehenden Arbeitsverhältnisses der Plattformvertrag nicht automatisch endet, sondern unverändert weiter besteht. Auch eine erfolgreiche Jobvermittlung führt nicht zu einer Beendigung des Plattformvertrags, vielmehr besteht dieser auch im Fall der erfolgreichen Jobvermittlung unverändert fort.

10 Haftung und Beweislast

10.1 Workbee haftet Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

10.2 In sonstigen Fällen haften wir, soweit nicht in Ziffer 10.3 abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 10.3 ausgeschlossen.

10.3 Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

10.4 Im Falle eines Datenverlustes wird die Haftung für die Wiederherstellung Ihrer Daten der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wiederherzustellen, die auch bei regelmäßigen und angemessenen Datensicherungsmaßnahmen verloren gegangen wären oder die auch bei fehlenden, regelmäßigen und angemessenen Datensicherungsmaßnahmen in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

10.5 Diese Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Workbee, insbesondere gelten sie zugunsten der persönlichen Haftung von Anteilseignern, Mitarbeitern, Vertretern, Organen und deren Mitgliedern.

10.6 Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den Regelungen oben nicht verbunden.

11 Änderungen dieser AGB

11.1 Diese AGB können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses von Workbee jederzeit geändert und an die neuen Umstände angepasst werden. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor im Falle einer Änderung der Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktgegebenheiten, um an neue technische Entwicklungen anzupassen, um Regelungslücken zu schließen oder das Leistungsspektrum der Plattform zu erweitern.

11.2 Eine Änderung wird allen Nutzern sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail ausdrücklich mitgeteilt.

11.3 Sofern der Nutzer der Änderung der AGB innerhalb von sechs (6) Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Für diesen Fall ist Workbee berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, mit der Folge, dass Ihr Account gelöscht wird. Bis zur Vertragsbeendigung gelten die ursprünglichen AGB fort.

11.4 Die AGB gelten in der geänderten Fassung als vereinbart, wenn der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist form- und fristgerecht widerspricht oder kündigt, oder nach Inkrafttreten der Änderung die Workbee Dienstleistungen weiter nutzt.

11.5 Workbee verpflichtet sich, den Nutzern bei Beginn der Frist auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen weiterer Nutzung der Workbee Dienstleistungen in der Mitteilung über die Änderung der AGB besonders hinzuweisen.

11.6 Mit Zustimmung des Nutzers ist eine Änderung dieser AGB jederzeit möglich.

12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. Die unwirksame Klausel gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken.

13 Anwendbares Recht und Sprache

13.1 Die Geschäftsverbindung zwischen dem Nutzer und Workbee unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

13.2 Hat der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Workbee.

13.3 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Die maßgebliche Sprache für die Kommunikation zwischen dem Nutzer und Workbee während der Geschäftsbeziehung ist Deutsch.

14 Aktualität dieser AGB

Diese AGB haben den folgenden Stand: Oktober 2020

AGB “Beero-Empfehlungsprogramm”

§ 1. Geltungsbereich und Programmbeschreibung

Die vorliegenden AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse im Rahmen des “Beero-Empfehlungsprogramms” der Talent Group GmbH, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin. (im Folgenden: Workbee). Das Programm bietet Jobsuchenden und Jobempfehlenden von Workbee die Möglichkeit, neue Kandidaten (Jobsuchende) für Workbee zu werben und für jede erfolgreiche Werbung eine Prämie von Workbee zu erhalten.

§ 2. Begriffsbestimmungen

(1) Werbender: jede volljährige natürliche oder juristische Person, die bei Workbee als Jobsuchende im Sinne der Standard-AGB (https://workbee.de/agb/) registriert ist oder sich als Jobempfehler/in auf der Workbee-Plattform registriert hat; ein eigenes Profil als Jobsuchender oder Jobempfehler/in auf der Workbee-Plattform muss zwingend zum Zeitpunkt der Vornahme der Werbungshandlung seitens des Werbenden vorliegen;
Im Rahmen des “Beero-Empfehlungsprogramms” werden Kandidaten und Jobempfehlende als werbende Personen unterschieden. 

Kandidaten sind Jobsuchende, die nach erfolgreichem Anlegen eines Kandidatenprofils passende Jobvorschläge durch Workbee-Personal erhalten. Ebenso können sie sich auf von Workbee offerierte Jobs bewerben. Sofern sie die Standard-AGB akzeptieren, nehmen sie außerdem automatisch am “Beero-Empfehlungsprogramm” teil und können Jobs nach den Richtlinien des “Beero-Empfehlungsprogramms“ teilen.

Jobempfehlende können, nachdem ein spezielles Jobempfehlenden-Profil angelegt wurde, Jobs teilen und somit auch am “Beero-Empfehlungsprogramm” teilnehmen. Sie fungieren ausschließlich als Jobempfehlende und erhalten keine Jobvorschläge durch Workbee-Personal. Weiterhin können sie sich nicht auf von Workbee offerierte Jobs bewerben. Ein jederzeitiges Umwandeln des Jobempfehlenden-Profils in ein Kandidaten-Profil wird von Workbee ermöglicht.

(2) Werbungshandlung: jede Handlung, durch die der Werbende einem bei Workbee zu diesem Zeitpunkt nicht registrierten Dritten (Werbeadressat) die kostenlose Registrierung bei Workbee vorschlägt; Workbee lässt – vorbehaltlich der Fälle von § 5 Absatz 3 dieser AGB – sämtliche Werbekanäle (z.B. WhatsApp, Facebook, E-Mail etc.) zu und stellt Werbematerial ausschließlich in Form eines Links als Muster zur Verfügung; der Werbende muss jedoch selbstständig sicherstellen, dass er bei der Werbungshandlung nicht gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstößt;

(3) erfolgreiche Werbung: liegt vor, wenn sich ein Dritter in kausaler und technisch nachvollziehbarer Folge einer Werbungshandlung, insbesondere durch den Klick auf einen von Workbee bereitgestellten Link, als Jobsuchender bei Workbee registriert und einen Job über die Workbee-Plattform vermittelt bekommen hat, Kandidaten/Jobsuchende sind für die Richtigkeit der von ihnen bereitgestellten Informationen verantwortlich; Eine erfolgreiche Vermittlung beinhaltet die positive Rückmeldung des Arbeitgebers („angestellt”) über die Workbee-Software, die beiderseitige Unterschrift beim Arbeitsvertrag, sowie die tatsächliche Tätigkeitsaufnahme des „Vermittelten” beim neuen Arbeitgeber; Bezüglich der tatsächlichen Tätigkeitsaufnahme ist gegenüber Workbee ein eindeutiger Nachweis zu erbringen, um für die Prämienausgabe in Frage zu kommen. Es wird darauf hingewiesen, dass Workbee nicht verpflichtet ist, den empfohlenen Dritten als Jobsuchenden zu registrieren, sodass der Werbende im Falle einer abgelehnten Registrierung keinen Anspruch auf die Prämie erlangt; es erfolgt keine automatisierte Ausgabe der Prämie durch Workbee-Software, wenngleich alle anderen Bedingungen von § 2 Abs.3 erfüllt sind; der Werbende verpflichtet sich dazu, Workbee zu informieren, sofern der Werbende Kenntnisnahme über die erfolgreiche Anstellung eines Jobsuchenden über seinen persönlichen Link erhält;

(4) Geworbener: jede natürliche oder juristische Person, die sich infolge einer erfolgreichen Werbung bei Workbee registriert (oder bereits registriert ist) und sich infolge einer erfolgreichen Werbung auf einen durch Workbee offerierten Job bewirbt; der Vergütungsanspruch des Werbenden für die Werbung (Prämie) entsteht nur, wenn der geworbene Dritte tatsächlich ein  Jobsuchender im Sinne dieser Definition war;

(5) Prämie: Vergütung, die Workbee dem Werbenden für jede erfolgreiche Werbung ausschließlich in Form von Gutscheinen der Plattform “Wunschgutschein.de” mit einem Gesamtwert von 500€ ausgibt; ein Anspruch auf jegliche anderweitige Formen der Prämienzahlung besteht nicht. 

§ 3. Ablauf der Werbung

(1) Die Werbungshandlung darf – vorbehaltlich der Einschränkungen in § 5 Absatz 3 dieser AGB – über alle Werbekanäle (z.B. Social Media, E-Mail etc.) ausgeführt werden.

(2) Der Werbende kann seinen persönlichen Empfehlungs-Link Dritten zur Verfügung stellen (z.B. in Social Media, auf der eigenen Webseite, als QR-Code etc.). Wenn der neue Geworbene auf den Link klickt oder diesen direkt im Browser eingibt, speichert Workbee die Partner-ID des Werbenden, damit eine Zuordnung zum Werbenden erfolgen kann; Die Zuordnung erfolgt zu demjenigen Werbenden, über dessen Link der neue Jobsuchende zuletzt zu Workbee gelangt ist; weiterhin verpflichtet sich der Werbende den Werbelink als solchen kenntlich zu machen und den Geworbenen über den Erhalt einer Werbemaßnahme vor dem Versand oder parallel zum Versand des Werbelinks zu informieren; eine Deaktivierung eines persönlichen Links inklusive Löschens der persönlichen Daten erfolgt, sofern das Kandidaten/Jobempfehler-Profil auf Anfrage durch Workbee gelöscht wird.

§ 4. Vergütungsanspruch, Vergütungsbedingungen, Verfall und Rückforderung

(1) Der Werbende erlangt im Falle der erfolgreichen Werbung eines neuen Jobsuchenden einen Vergütungsanspruch (Prämie) gegen Workbee. Workbee entscheidet eigenständig über die Registrierung des empfohlenen Jobsuchenden. Ein Anspruch auf die Prämie entsteht nicht, wenn Workbee die Registrierung des empfohlenen Jobsuchenden – gleich aus welchen Gründen – verweigert. Workbee behält sich die jederzeitige Änderung der Prämienhöhe vor. Die Höhe der Prämie ist variabel. Die aktuelle Höhe beträgt 2x 250 Euro in Form von Gutscheinen der Plattform “Wunschgutschein.de”. Änderungen der Prämienhöhe, die nach Vornahme der Werbehandlung erfolgen, haben keinen Einfluss auf die Prämienhöhe.

(2) Der Vergütungsanspruch wird erst fällig, wenn alle Bedingungen einer erfolgreichen Werbung im Sinne von § 2 Ziff. 3 dieser AGB erfüllt sind.

(3) Die Ausgabe der Prämie erfolgt grundsätzlich durch den Versand des Gutscheins per E-Mail an den Werbenden. 

(4) Eine Übertragung der Prämie auf Dritte ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am “Beero-Empfehlungsprogramm” ist freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch für die Zukunft. Der Werbende verpflichtet sich außerdem, seine Prämie nach dem in Deutschland geltenden Steuerrecht ordnungsgemäß zu versteuern.

(5) Sollte der Geworbene das eigene Kandidatenprofil auf der Workbee-Plattform löschen, verfällt der Anspruch des Werbenden auf die Prämie; Im Falle des Verfalls einer bereits ausgezahlten Prämie ist diese Workbee zu erstatten. Der Werbende ist folglich Schuldner des vollen Prämienbetrages; dies gilt auch dann, wenn er die Prämie mit dem neuen Jobsuchenden geteilt hat. Die Erstattung ist durch eine Überweisung an Workbee zu begleichen.

§ 5. Pflichten des Werbenden

(1) Der Werbende ist verpflichtet sich bei allen Handlungen, die im Zusammenhang mit der Werbung von Jobsuchenden stehen, an diese AGB und an die sonstigen Vertragsbedingungen sowie an geltendes Recht zu halten. Der Werbende muss sicherstellen, dass der Werbeadressat die Kontaktaufnahme durch Workbee wünscht. Der Massenversand von Empfehlungs-Mails (Spam) ist ausdrücklich untersagt.

(2) Der Werbende hat sicherzustellen, dass der Werbeadressat volljährig und geschäftsfähig ist. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass die Werbung neuer Jobsuchenden weder auf einer Täuschung noch einer anderweitig unzulässigen Willensbeeinflussung beruht. Im Rahmen der verkehrsüblichen Sorgfalt hat der Werbende zudem geeignete Maßnahmen zu treffen, um Fehlvorstellungen, die zu einer Kündigung, Anfechtung oder einer sonstigen Beendigung des Vertrags mit Workbee durch den Werbeadressaten führen könnten, zu vermeiden.

(3) Workbee legt großen Wert auf ein seriöses Image. Dem Werbenden ist es daher untersagt, Werbekanäle zu verwenden, deren Inhalte gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere ist die Werbung neuer Jobsuchenden über Webseiten oder Social-Media Portale untersagt, die folgende Inhalte aufweisen:

  • gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Darstellungen und/oder Inhalte;
  • volksverhetzende, rechtsextremistische und/oder verfassungsfeindliche Darstellungen und Inhalte;
  • Darstellungen und Inhalte, die zu Straftaten auffordern;
  • pornographische Inhalte (insbesondere sexuelle Gewaltdarstellungen);
  • sonstige gegen geltendes Recht (insb. Strafrecht) und/oder die guten Sitten verstoßende Inhalte.
 

§ 6. Ausschluss aus dem “Beero-Empfehlungsprogramm”

(1) Workbee ist berechtigt, die bei ihm registrierten Kandidaten oder Jobempfehlende aus dem “Beero-Empfehlungsprogramm” auszuschließen, vorübergehend zu sperren oder sonstige Sanktionsmaßnahmen gegen sie zu verhängen. Derartige Sanktionsmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn der Werbende im Zusammenhang mit der Werbung neuer Jobsuchenden der Workbee-Plattform gegen diese AGB, sonstige Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt oder der Verdacht eines Missbrauchs des “Beero-Empfehlungsprogramms” durch den Werbenden besteht. Die jeweils verhängte Sanktionsmaßnahme muss von Workbee nicht begründet werden. Ein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung einer solchen Begründung besteht nicht.

(2) Das Vertragsverhältnis zwischen Workbee und dem Werbenden im Sinne der Standard-AGB (https://workbee.de/agb/) bleibt von der Sanktionsmaßnahme im Sinne von Absatz 1 unberührt.

§ 7. Verletzung von Drittrechten

Jeder Werbende hat eigenständig sicherzustellen, dass er im Rahmen der Werbung neuer Jobsuchender keine Drittrechte verletzt und alle vertraglichen und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen (inkl. dieser AGB) einhält. Der Werbende stellt Workbee von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund seines rechtswidrigen Verhaltens gegen Workbee geltend machen können. Hiervon umfasst sind auch die angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung, insbesondere die Gerichts- und Anwaltskosten in deren gesetzlicher Höhe. Satz 2 gilt nicht, wenn der Werbende die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. In jedem Fall ist der Werbende jedoch verpflichtet, Workbee bei einer möglichen Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren und alle zur Überprüfung und Verteidigung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

§ 8. Vorbehalt der Änderung und entsprechende Anwendung von Abschnitt 1

(1) Workbee behält sich die jederzeitige Änderung oder Aufhebung der „Beero-Empfehlungsprogramm“-AGB vor. § 11 der Standard AGB (https://workbee.de/agb/) gilt in diesem Falle entsprechend.

(2) Im Übrigen gelten die §§ 7, 10, 12 und 13 der Standard AGB (https://workbee.de/agb/) für die „Beero-Empfehlungsprogramm“-AGB entsprechend.



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